Wir sind INLUPA select – ein junges Unternehmen mit über 30 Jahren Erfahrung in Events, MICE und Marketing.
Vielseitige Events, strategisches Marken-Coaching und kreatives Story-Marketing, sowie außergewöhnliche Lifestyle-Angebote sind unser Repertoire.
Geschäftsführung: Ingo Schwerdtfeger
INLUPA select GmbH
Ahornstr. 52
74670 Forchtenberg
Telefon: 015115027121
E-Mail: ingo.schwerdtfeger@inlupa-select.com
USt-IdNr DE361325602
RG Stuttgart HRB 789571
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Das Angebot enthält Links zu externen Internetseiten, auf deren Inhalte kein Einfluss besteht. Die Inhalte sind geprüft worden, es kann jedoch keine Gewähr für ausschließlich rechtmäßigen Inhalt nach entsprechenden Veränderungen gegeben werden. Für diese Inhalte ist der jeweilige Anbieter bzw. Betreiber verantwortlich. Sollten rechtswidrige Inhalte bekannt werden, werden die Verlinkungen unverzüglich entfernt.
Die dargestellten Texte und Bilder und sonstigen Werke, die für diese Seite erstellt wurden, unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Fremde Werke sind gekennzeichnet und ebenso geschützt. Die Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und jede weitere Art der Verwertung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers, sofern diese Nutzungen durch das Urheberrecht versagt sind. Das Herunterladen von Dateien und das Kopieren der Seiten ist nicht für den kommerziellen Gebrauch gestattet.
Alle genannten Marken sind Eigentum der jeweiligen Inhaber.
Wir haben diese Datenschutzerklärung (Fassung 04.08.2021-311292785) verfasst, um Ihnen gemäß der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und anwendbaren nationalen Gesetzen zu erklären, welche personenbezogenen Daten (kurz Daten) wir als Verantwortliche – und die von uns beauftragten Auftragsverarbeiter (z. B. Provider) – verarbeiten, zukünftig verarbeiten werden und welche rechtmäßigen Möglichkeiten Sie haben. Die verwendeten Begriffe sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Kurz gesagt: Wir informieren Sie umfassend über Daten, die wir über Sie verarbeiten.
Datenschutzerklärungen klingen für gewöhnlich sehr technisch und verwenden juristische Fachbegriffe. Diese Datenschutzerklärung soll Ihnen hingegen die wichtigsten Dinge so einfach und transparent wie möglich beschreiben. Soweit es der Transparenz förderlich ist, werden technische Begriffe leserfreundlich erklärt, Links zu weiterführenden Informationen geboten und Grafiken zum Einsatz gebracht. Wir informieren damit in klarer und einfacher Sprache, dass wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten nur dann personenbezogene Daten verarbeiten, wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage gegeben ist. Das ist sicher nicht möglich, wenn man möglichst knappe, unklare und juristisch-technische Erklärungen abgibt, so wie sie im Internet oft Standard sind, wenn es um Datenschutz geht. Ich hoffe, Sie finden die folgenden Erläuterungen interessant und informativ und vielleicht ist die eine oder andere Information dabei, die Sie noch nicht kannten.
Wenn trotzdem Fragen bleiben, möchten wir Sie bitten, sich an die unten bzw. im Impressum genannte verantwortliche Stelle zu wenden, den vorhandenen Links zu folgen und sich weitere Informationen auf Drittseiten anzusehen. Unsere Kontaktdaten finden Sie selbstverständlich auch im Impressum.
Diese Datenschutzerklärung gilt für alle von uns im Unternehmen verarbeiteten personenbezogenen Daten und für alle personenbezogenen Daten, die von uns beauftragte Firmen (Auftragsverarbeiter) verarbeiten. Mit personenbezogenen Daten meinen wir Informationen im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse und postalische Anschrift einer Person. Die Verarbeitung personenbezogener Daten sorgt dafür, dass wir unsere Dienstleistungen und Produkte anbieten und abrechnen können, sei es online oder offline. Der Anwendungsbereich dieser Datenschutzerklärung umfasst:
Kurz gesagt: Die Datenschutzerklärung gilt für alle Bereiche, in denen personenbezogene Daten im Unternehmen über die genannten Kanäle strukturiert verarbeitet werden. Sollten wir außerhalb dieser Kanäle mit Ihnen in Rechtsbeziehungen eintreten, werden wir Sie gegebenenfalls gesondert informieren.
In der folgenden Datenschutzerklärung geben wir Ihnen transparente Informationen zu den rechtlichen Grundsätzen und Vorschriften, also den Rechtsgrundlagen der Datenschutz-Grundverordnung, die uns ermöglichen, personenbezogene Daten zu verarbeiten.
Was das EU-Recht betrifft, beziehen wir uns auf die VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016. Diese Datenschutz-Grundverordnung der EU können Sie selbstverständlich online auf EUR-Lex, dem Zugang zum EU-Recht, unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32016R0679 nachlesen.
Wir verarbeiten Ihre Daten nur, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
Weitere Bedingungen wie die Wahrnehmung von Aufnahmen im öffentlichen Interesse und Ausübung öffentlicher Gewalt sowie dem Schutz lebenswichtiger Interessen treten bei uns in der Regel nicht auf. Soweit eine solche Rechtsgrundlage doch einschlägig sein sollte, wird diese an der entsprechenden Stelle ausgewiesen.
Zusätzlich zu der EU-Verordnung gelten auch noch nationale Gesetze:
Sofern weitere regionale oder nationale Gesetze zur Anwendung kommen, informieren wir Sie in den folgenden Abschnitten darüber.
Sollten Sie Fragen zum Datenschutz haben, finden Sie nachfolgend die Kontaktdaten der verantwortlichen Person bzw. Stelle:
INLUPA select GmbH
Ahornstr. 52 | 74670 Forchtenberg
Vertretungsberechtigt: Ingo Schwerdtfeger
E-Mail: ingo.schwerdtfeger@inlupa-select.com
Telefon: +49 151 15027121
Impressum: https://inlupa-select.com/impressum
Dass wir personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie es für die Bereitstellung unserer Dienstleistungen und Produkte unbedingt notwendig ist, gilt als generelles Kriterium bei uns. Das bedeutet, dass wir personenbezogene Daten löschen, sobald der Grund für die Datenverarbeitung nicht mehr vorhanden ist. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Daten auch nach Wegfall des ursprüngliches Zwecks zu speichern, zum Beispiel zu Zwecken der Buchführung.
Sollten Sie die Löschung Ihrer Daten wünschen oder die Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden die Daten so rasch wie möglich und soweit keine Pflicht zur Speicherung besteht, gelöscht.
Über die konkrete Dauer der jeweiligen Datenverarbeitung informieren wir Sie weiter unten, sofern wir weitere Informationen dazu haben.
Laut Artikel 13 DSGVO stehen Ihnen die folgenden Rechte zu, damit es zu einer fairen und transparenten Verarbeitung von Daten kommt:
Kurz gesagt: Sie haben Rechte – zögern Sie nicht, die oben gelistete verantwortliche Stelle bei uns zu kontaktieren!
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in sonst einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Diese ist für Österreich die Datenschutzbehörde, deren Website Sie unter https://www.dsb.gv.at/ finden. In Deutschland gibt es für jedes Bundesland einen Datenschutzbeauftragten. Für nähere Informationen können Sie sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wenden. Für unser Unternehmen ist die folgende lokale Datenschutzbehörde zuständig:
Landesbeauftragter für Datenschutz: Dr. Stefan Brink
Adresse: Königstraße 10a, 70173 Stuttgart
Telefonnr.: 07 11/61 55 41-0
E-Mail-Adresse: poststelle@lfdi.bwl.de
Website: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/
Um personenbezogene Daten zu schützen, haben wir sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Wo es uns möglich ist, verschlüsseln oder pseudonymisieren wir personenbezogene Daten. Dadurch machen wir es im Rahmen unserer Möglichkeiten so schwer wie möglich, dass Dritte aus unseren Daten auf persönliche Informationen schließen können.
Art. 25 DSGVO spricht hier von “Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen” und meint damit, dass man sowohl bei Software (z. B. Formularen) also auch Hardware (z. B. Zugang zum Serverraum) immer an Sicherheit denkt und entsprechende Maßnahmen setzt. Im Folgenden gehen wir, falls erforderlich, noch auf konkrete Maßnahmen ein.
TLS, Verschlüsselung und https klingen sehr technisch und sind es auch. Wir verwenden HTTPS (das Hypertext Transfer Protocol Secure steht für „sicheres Hypertext-Übertragungsprotokoll“), um Daten abhörsicher im Internet zu übertragen.
Das bedeutet, dass die komplette Übertragung aller Daten von Ihrem Browser zu unserem Webserver abgesichert ist – niemand kann “mithören”.
Damit haben wir eine zusätzliche Sicherheitsschicht eingeführt und erfüllen Datenschutz durch Technikgestaltung Artikel 25 Absatz 1 DSGVO). Durch den Einsatz von TLS (Transport Layer Security), einem Verschlüsselungsprotokoll zur sicheren Datenübertragung im Internet, können wir den Schutz vertraulicher Daten sicherstellen.
Sie erkennen die Benutzung dieser Absicherung der Datenübertragung am kleinen Schlosssymbol links oben im Browser, links von der Internetadresse (z. B. beispielseite.de) und der Verwendung des Schemas https (anstatt http) als Teil unserer Internetadresse.
Wenn Sie mehr zum Thema Verschlüsselung wissen möchten, empfehlen wir die Google Suche nach “Hypertext Transfer Protocol Secure wiki” um gute Links zu weiterführenden Informationen zu erhalten.
Kommunikation Zusammenfassung Betroffene: Alle, die mit uns per Telefon, E-Mail oder Online-Formular kommunizieren Verarbeitete Daten: z. B. Telefonnummer, Name, E-Mail-Adresse, eingegebene Formulardaten. Mehr Details dazu finden Sie bei der jeweils eingesetzten Kontaktart Zweck: Abwicklung der Kommunikation mit Kunden, Geschäftspartnern usw. Speicherdauer: Dauer des Geschäftsfalls und der gesetzlichen Vorschriften ⚖️ Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigte Interessen) |
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen und per Telefon, E-Mail oder Online-Formular kommunizieren, kann es zur Verarbeitung personenbezogener Daten kommen.
Die Daten werden für die Abwicklung und Bearbeitung Ihrer Frage und des damit zusammenhängenden Geschäftsvorgangs verarbeitet. Die Daten während ebensolange gespeichert bzw. so lange es das Gesetz vorschreibt.
Von den genannten Vorgängen sind alle betroffen, die über die von uns bereit gestellten Kommunikationswege den Kontakt zu uns suchen.
Wenn Sie uns anrufen, werden die Anrufdaten auf dem jeweiligen Endgerät und beim eingesetzten Telekommunikationsanbieter pseudonymisiert gespeichert. Außerdem können Daten wie Name und Telefonnummer im Anschluss per E-Mail versendet und zur Anfragebeantwortung gespeichert werden. Die Daten werden gelöscht, sobald der Geschäftsfall beendet wurde und es gesetzliche Vorgaben erlauben.
Wenn Sie mit uns per E-Mail kommunizieren, werden Daten gegebenenfalls auf dem jeweiligen Endgerät (Computer, Laptop, Smartphone,…) gespeichert und es kommt zur Speicherung von Daten auf dem E-Mail-Server. Die Daten werden gelöscht, sobald der Geschäftsfall beendet wurde und es gesetzliche Vorgaben erlauben.
Wenn Sie mit uns mittels Online-Formular kommunizieren, werden Daten auf unserem Webserver gespeichert und gegebenenfalls an eine E-Mail-Adresse von uns weitergeleitet. Die Daten werden gelöscht, sobald der Geschäftsfall beendet wurde und es gesetzliche Vorgaben erlauben.
Die Verarbeitung der Daten basiert auf den folgenden Rechtsgrundlagen:
Webhosting Zusammenfassung Betroffene: Besucher der Website Zweck: professionelles Hosting der Website und Absicherung des Betriebs Verarbeitete Daten: IP-Adresse, Zeitpunkt des Websitebesuchs, verwendeter Browser und weitere Daten. Mehr Details dazu finden Sie weiter unten bzw. beim jeweils eingesetzten Webhosting Provider. Speicherdauer: abhängig vom jeweiligen Provider, aber in der Regel 2 Wochen ⚖️ Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO (Berechtigte Interessen) |
lima-city ist ein Projekt der TrafficPlex GmbH
TrafficPlex GmbH
Konsul-Smidt-Str. 90
28217 Bremen
Geschäftsführer: Phillipp Röll
USt-ID: DE274078422
HR Bremen B: 26671
Wenn Sie heutzutage Websites besuchen, werden gewisse Informationen – auch personenbezogene Daten – automatisch erstellt und gespeichert, so auch auf dieser Website. Diese Daten sollten möglichst sparsam und nur mit Begründung verarbeitet werden. Mit Website meinen wir übrigens die Gesamtheit aller Webseiten auf einer Domain, d.h. alles von der Startseite (Homepage) bis hin zur aller letzten Unterseite (wie dieser hier). Mit Domain meinen wir zum Beispiel beispiel.de oder musterbeispiel.com.
Wenn Sie eine Website auf einem Bildschirm ansehen möchten, verwenden Sie dafür ein Programm, das sich Webbrowser nennt. Sie kennen vermutlich einige Webbrowser beim Namen: Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox und Apple Safari.
Dieser Webbrowser muss sich zu einem anderen Computer verbinden, wo der Code der Website gespeichert ist: dem Webserver. Der Betrieb eines Webservers ist eine komplizierte und aufwendige Aufgabe, weswegen dies in der Regel von professionellen Anbietern, den Providern, übernommen wird. Diese bieten Webhosting an und sorgen damit für eine verlässliche und fehlerfreie Speicherung der Daten von Websites.
Bei der Verbindungsaufnahme des Browsers auf Ihrem Computer (Desktop, Laptop, Smartphone) und während der Datenübertragung zu und vom Webserver kann es zu einer Verarbeitung personenbezogener Daten kommen. Einerseits speichert Ihr Computer Daten, andererseits muss auch der Webserver Daten eine Zeit lang speichern, um einen ordentlichen Betrieb zu gewährleisten.
Die Zwecke der Datenverarbeitung sind:
Auch während Sie unsere Website jetzt gerade besuchen, speichert unser Webserver, das ist der Computer auf dem diese Webseite gespeichert ist, in der Regel automatisch Daten wie
In der Regel werden die oben genannten Daten zwei Wochen gespeichert und danach automatisch gelöscht. Wir geben diese Daten nicht weiter, können jedoch nicht ausschließen, dass diese Daten beim Vorliegen von rechtswidrigem Verhalten von Behörden eingesehen werden.
Kurz gesagt: Ihr Besuch wird durch unseren Provider (Firma, die unsere Website auf speziellen Computern (Servern) laufen lässt), protokolliert, aber wir geben Ihre Daten nicht ohne Zustimmung weiter!
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Webhosting ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Wahrung der berechtigten Interessen), denn die Nutzung von professionellem Hosting bei einem Provider ist notwendig, um das Unternehmen im Internet sicher und nutzerfreundlich präsentieren und Angriffe und Forderungen hieraus gegebenenfalls verfolgen zu können.
Cookies Zusammenfassung Betroffene: Besucher der Website Zweck: abhängig vom jeweiligen Cookie. Mehr Details dazu finden Sie weiter unten bzw. beim Hersteller der Software, der das Cookie setzt. Verarbeitete Daten: Abhängig vom jeweils eingesetzten Cookie. Mehr Details dazu finden Sie weiter unten bzw. beim Hersteller der Software, der das Cookie setzt. Speicherdauer: abhängig vom jeweiligen Cookie, kann von Stunden bis hin zu Jahren variieren ⚖️ Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO (Berechtigte Interessen) |
Unsere Website verwendet HTTP-Cookies, um nutzerspezifische Daten zu speichern.
Im Folgenden erklären wir, was Cookies sind und warum Sie genutzt werden, damit Sie die folgende Datenschutzerklärung besser verstehen.
Immer wenn Sie durch das Internet surfen, verwenden Sie einen Browser. Bekannte Browser sind beispielsweise Chrome, Safari, Firefox, Internet Explorer und Microsoft Edge. Die meisten Websites speichern kleine Text-Dateien in Ihrem Browser. Diese Dateien nennt man Cookies.
Eines ist nicht von der Hand zu weisen: Cookies sind echt nützliche Helferlein. Fast alle Websites verwenden Cookies. Genauer gesprochen sind es HTTP-Cookies, da es auch noch andere Cookies für andere Anwendungsbereiche gibt. HTTP-Cookies sind kleine Dateien, die von unserer Website auf Ihrem Computer gespeichert werden. Diese Cookie-Dateien werden automatisch im Cookie-Ordner, quasi dem “Hirn” Ihres Browsers, untergebracht. Ein Cookie besteht aus einem Namen und einem Wert. Bei der Definition eines Cookies müssen zusätzlich ein oder mehrere Attribute angegeben werden.
Cookies speichern gewisse Nutzerdaten von Ihnen, wie beispielsweise Sprache oder persönliche Seiteneinstellungen. Wenn Sie unsere Seite wieder aufrufen, übermittelt Ihr Browser die „userbezogenen“ Informationen an unsere Seite zurück. Dank der Cookies weiß unsere Website, wer Sie sind und bietet Ihnen die Einstellung, die Sie gewohnt sind. In einigen Browsern hat jedes Cookie eine eigene Datei, in anderen wie beispielsweise Firefox sind alle Cookies in einer einzigen Datei gespeichert.
Die folgende Grafik zeigt eine mögliche Interaktion zwischen einem Webbrowser wie z. B. Chrome und dem Webserver. Dabei fordert der Webbrowser eine Website an und erhält vom Server ein Cookie zurück, welches der Browser erneut verwendet, sobald eine andere Seite angefordert wird.
Es gibt sowohl Erstanbieter Cookies als auch Drittanbieter-Cookies. Erstanbieter-Cookies werden direkt von unserer Seite erstellt, Drittanbieter-Cookies werden von Partner-Websites (z.B. Google Analytics) erstellt. Jedes Cookie ist individuell zu bewerten, da jedes Cookie andere Daten speichert. Auch die Ablaufzeit eines Cookies variiert von ein paar Minuten bis hin zu ein paar Jahren. Cookies sind keine Software-Programme und enthalten keine Viren, Trojaner oder andere „Schädlinge“. Cookies können auch nicht auf Informationen Ihres PCs zugreifen.
So können zum Beispiel Cookie-Daten aussehen:
Name: _ga
Wert: GA1.2.1326744211.152311292785-9
Verwendungszweck: Unterscheidung der Websitebesucher
Ablaufdatum: nach 2 Jahren
Diese Mindestgrößen sollte ein Browser unterstützen können:
Der Zweck ist letztendlich abhängig vom jeweiligen Cookie. Mehr Details dazu finden Sie weiter unten bzw. beim Hersteller der Software, die das Cookie setzt.
Cookies sind kleine Gehilfen für eine viele verschiedene Aufgaben. Welche Daten in Cookies gespeichert werden, kann man leider nicht verallgemeinern, aber wir werden Sie im Rahmen der folgenden Datenschutzerklärung über die verarbeiteten bzw. gespeicherten Daten informieren.
Die Speicherdauer hängt vom jeweiligen Cookie ab und wird weiter unter präzisiert. Manche Cookies werden nach weniger als einer Stunde gelöscht, andere können mehrere Jahre auf einem Computer gespeichert bleiben.
Sie haben außerdem selbst Einfluss auf die Speicherdauer. Sie können über ihren Browser sämtliche Cookies jederzeit manuell löschen (siehe auch unten “Widerspruchsrecht”). Ferner werden Cookies, die auf einer Einwilligung beruhen, spätestens nach Widerruf Ihrer Einwilligung gelöscht, wobei die Rechtmäßigkeit der Speicherung bis dahin unberührt bleibt.
Wie und ob Sie Cookies verwenden wollen, entscheiden Sie selbst. Unabhängig von welchem Service oder welcher Website die Cookies stammen, haben Sie immer die Möglichkeit Cookies zu löschen, zu deaktivieren oder nur teilweise zuzulassen. Zum Beispiel können Sie Cookies von Drittanbietern blockieren, aber alle anderen Cookies zulassen.
Wenn Sie feststellen möchten, welche Cookies in Ihrem Browser gespeichert wurden, wenn Sie Cookie-Einstellungen ändern oder löschen wollen, können Sie dies in Ihren Browser-Einstellungen finden:
Chrome: Cookies in Chrome löschen, aktivieren und verwalten
Safari: Verwalten von Cookies und Websitedaten mit Safari
Firefox: Cookies löschen, um Daten zu entfernen, die Websites auf Ihrem Computer abgelegt haben
Internet Explorer: Löschen und Verwalten von Cookies
Microsoft Edge: Löschen und Verwalten von Cookies
Falls Sie grundsätzlich keine Cookies haben wollen, können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie immer informiert, wenn ein Cookie gesetzt werden soll. So können Sie bei jedem einzelnen Cookie entscheiden, ob Sie das Cookie erlauben oder nicht. Die Vorgangsweise ist je nach Browser verschieden. Am besten Sie suchen die Anleitung in Google mit dem Suchbegriff “Cookies löschen Chrome” oder “Cookies deaktivieren Chrome” im Falle eines Chrome Browsers.
Seit 2009 gibt es die sogenannten „Cookie-Richtlinien“. Darin ist festgehalten, dass das Speichern von Cookies eine Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) von Ihnen verlangt. Innerhalb der EU-Länder gibt es allerdings noch sehr unterschiedliche Reaktionen auf diese Richtlinien. In Österreich erfolgte aber die Umsetzung dieser Richtlinie in § 96 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). In Deutschland wurden die Cookie-Richtlinien nicht als nationales Recht umgesetzt. Stattdessen erfolgte die Umsetzung dieser Richtlinie weitgehend in § 15 Abs.3 des Telemediengesetzes (TMG).
Für unbedingt notwendige Cookies, auch soweit keine Einwilligung vorliegt. bestehen berechtigte Interessen (Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), die in den meisten Fällen wirtschaftlicher Natur sind. Wir möchten den Besuchern der Website eine angenehme Benutzererfahrung bescheren und dafür sind bestimmte Cookies oft unbedingt notwendig.
Soweit nicht unbedingt erforderliche Cookies zum Einsatz kommen, geschieht dies nur im Falle Ihrer Einwilligung. Rechtsgrundlage ist insoweit Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
In den folgenden Abschnitten werden Sie genauer über den Einsatz von Cookies informiert, sofern eingesetzte Software Cookies verwendet.
Audio & Video Datenschutzerklärung Zusammenfassung Betroffene: Besucher der Website Zweck: Optimierung unserer Serviceleistung Verarbeitete Daten: Daten wie etwa Kontaktdaten, Daten zum Nutzerverhalten, Informationen zu Ihrem Gerät und Ihre IP-Adresse können gespeichert werden. Mehr Details dazu finden Sie weiter unten in den entsprechenden Datenschutztexten. Speicherdauer: Daten bleiben grundsätzlich gespeichert, solange sie für den Dienstzweck nötig sind ⚖️ Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigte Interessen) |
Wir haben auf unsere Website Audio- bzw. Videoelemente eingebunden, damit Sie sich direkt über unsere Website etwa Videos ansehen oder Musik/Podcasts anhören können. Die Inhalte werden von Dienstanbietern zur Verfügung gestellt. Alle Inhalte werden also auch von den entsprechenden Servern der Anbieter bezogen.
Es handelt sich dabei um eingebundene Funktionselemente von Plattformen wie etwa YouTube, Vimeo oder Spotify. Die Nutzung dieser Portale ist in der Regel kostenlos, es können aber auch kostenpflichtige Inhalte veröffentlicht werden. Mit Hilfe dieser eingebundenen Elemente könne Sie sich über unsere Website die jeweiligen Inhalte anhören oder ansehen.
Wenn Sie Audio- oder Videoelemente auf unsere Website verwenden, können auch personenbezogene Daten von Ihnen an die Dienstanbieter übermittelt, verarbeitet und gespeichert werden.
Natürlich wollen wir Ihnen auf unserer Website das beste Angebot liefern. Und uns ist bewusst, dass Inhalte nicht mehr bloß in Text und statischem Bild vermittelt werden. Statt Ihnen einfach nur einen Link zu einem Video zu geben, bieten wir Ihnen direkt auf unserer Website Audio- und Videoformate, die unterhaltend oder informativ und im Idealfall sogar beides sind. Das erweitert unser Service und erleichtert Ihnen den Zugang zu interessanten Inhalten. Somit bieten wir neben unseren Texten und Bildern auch Video und/oder Audio-Inhalte an.
Wenn Sie eine Seite auf unserer Website aufrufen, die beispielsweise ein eingebettetes Video hat, verbindet sich Ihr Server mit dem Server des Dienstanbieters. Dabei werden auch Daten von Ihnen an den Drittanbieter übertragen und dort gespeichert. Manche Daten werden ganz unabhängig davon, ob Sie bei dem Drittanbieter ein Konto haben oder nicht, gesammelt und gespeichert. Dazu zählen meist Ihre IP-Adresse, Browsertyp, Betriebssystem, und weitere allgemeine Informationen zu Ihrem Endgerät. Weiters werden von den meisten Anbietern auch Informationen über Ihre Webaktivität eingeholt. Dazu zählen etwa Sitzungsdauer, Absprungrate, auf welchen Button Sie geklickt haben oder über welche Website Sie den Dienst nutzen. All diese Informationen werden meist über Cookies oder Pixel-Tags (auch Web Beacon genannt) gespeichert. Pseudonymisierte Daten werden meist in Cookies in Ihrem Browser gespeichert. Welche Daten genau gespeichert und verarbeitet werden, erfahren Sie stets in der Datenschutzerklärung des jeweiligen Anbieters.
Wie lange die Daten auf den Servern der Drittanbieter genau gespeichert werden, erfahren Sie entweder weiter unten im Datenschutztext des jeweiligen Tools oder in der Datenschutzerklärung des Anbieters. Grundsätzlich werden personenbezogene Daten immer nur so lange verarbeitet, wie es für die Bereitstellung unserer Dienstleistungen oder Produkte unbedingt nötig wird. Dies gilt in der Regel auch für Drittanbieter. Meist können Sie davon ausgehen, dass gewisse Daten über mehrere Jahre auf den Servern der Drittanbieter gespeichert werden. Daten können speziell in Cookies unterschiedlich lange gespeichert werden. Manche Cookies werden bereits nach dem Verlassen der Website wieder gelöscht, anderen können über einige Jahre in Ihrem Browser gespeichert sein.
Sie haben auch jederzeit das Recht und die Möglichkeit Ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies bzw. Drittanbietern zu widerrufen. Das funktioniert entweder über unser Cookie-Management-Tool oder über andere Opt-Out-Funktionen. Zum Bespiel können Sie auch die Datenerfassung durch Cookies verhindern, indem Sie in Ihrem Browser die Cookies verwalten, deaktivieren oder löschen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt unberührt.
Da durch die eingebundenen Audio- und Video-Funktionen auf unserer Seite meist auch Cookies verwendet werden, sollte Sie sich auch unsere allgemeine Datenschutzerklärung über Cookies durchlesen. In den Datenschutzerklärungen der jeweiligen Drittanbieter erfahren Sie genaueres über den Umgang und die Speicherung Ihrer Daten.
Wenn Sie eingewilligt haben, dass Daten von Ihnen durch eingebundene Audio- und Video-Elemente verarbeitet und gespeichert werden können, gilt diese Einwilligung als Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Grundsätzlich werden Ihre Daten auch auf Grundlage unseres berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) an einer schnellen und guten Kommunikation mit Ihnen oder anderen Kunden und Geschäftspartnern gespeichert und verarbeitet. Wir setzen die eingebundenen Audio- und Video-Elemente gleichwohl nur ein, soweit Sie eine Einwilligung erteilt haben.
Wir haben auf unserer Webseite den YouTube Abonnieren Button (engl. „Subscribe-Button“) eingebaut. Sie erkennen den Button meist am klassischen YouTube-Logo. Das Logo zeigt vor rotem Hintergrund in weißer Schrift die Wörter „Abonnieren“ oder „YouTube“ und links davon das weiße „Play-Symbol“. Der Button kann aber auch in einem anderen Design dargestellt sein.
Unser YouTube-Kanal bietet Ihnen immer wieder lustige, interessante oder spannende Videos. Mit dem eingebauten „Abonnieren-Button“ können Sie unseren Kanal direkt von unserer Webseite aus abonnieren und müssen nicht eigens die YouTube-Webseite aufrufen. Wir wollen Ihnen somit den Zugang zu unserem umfassenden Content so einfach wie möglich machen. Bitte beachten Sie, dass YouTube dadurch Daten von Ihnen speichern und verarbeiten kann.
Wenn Sie auf unserer Seite einen eingebauten Abo-Button sehen, setzt YouTube – laut Google – mindestens ein Cookie. Dieses Cookie speichert Ihre IP-Adresse und unsere URL. Auch Informationen über Ihren Browser, Ihren ungefähren Standort und Ihre voreingestellte Sprache kann YouTube so erfahren. Bei unserem Test wurden folgende vier Cookies gesetzt, ohne bei YouTube angemeldet zu sein:
Name: YSC
Wert: b9-CV6ojI5311292785Y
Verwendungszweck: Dieses Cookie registriert eine eindeutige ID, um Statistiken des gesehenen Videos zu speichern.
Ablaufdatum: nach Sitzungsende
Name: PREF
Wert: f1=50000000
Verwendungszweck: Dieses Cookie registriert ebenfalls Ihre eindeutige ID. Google bekommt über PREF Statistiken, wie Sie YouTube-Videos auf unserer Webseite verwenden.
Ablaufdatum: nach 8 Monate
Name: GPS
Wert: 1
Verwendungszweck: Dieses Cookie registriert Ihre eindeutige ID auf mobilen Geräten, um den GPS-Standort zu tracken.
Ablaufdatum: nach 30 Minuten
Name: VISITOR_INFO1_LIVE
Wert: 31129278595Chz8bagyU
Verwendungszweck: Dieses Cookie versucht die Bandbreite des Users auf unseren Webseiten (mit eingebautem YouTube-Video) zu schätzen.
Ablaufdatum: nach 8 Monaten
Anmerkung: Diese Cookies wurden nach einem Test gesetzt und können nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Wenn Sie in Ihrem YouTube-Konto angemeldet sind, kann YouTube viele Ihrer Handlungen/Interaktionen auf unserer Webseite mit Hilfe von Cookies speichern und Ihrem YouTube-Konto zuordnen. YouTube bekommt dadurch zum Beispiel Informationen wie lange Sie auf unserer Seite surfen, welchen Browsertyp Sie verwenden, welche Bildschirmauflösung Sie bevorzugen oder welche Handlungen Sie ausführen.
YouTube verwendet diese Daten zum einen um die eigenen Dienstleistungen und Angebote zu verbessern, zum anderen um Analysen und Statistiken für Werbetreibende (die Google Ads verwenden) bereitzustellen.
YouTube Datenschutzerklärung Zusammenfassung Betroffene: Besucher der Website Zweck: Optimierung unserer Serviceleistung Verarbeitete Daten: Daten wie etwa Kontaktdaten, Daten zum Nutzerverhalten, Informationen zu Ihrem Gerät und Ihre IP-Adresse können gespeichert werden. Mehr Details dazu finden Sie weiter unten in dieser Datenschutzerklärung. Speicherdauer: Daten bleiben grundsätzlich gespeichert, solange sie für den Dienstzweck nötig sind ⚖️ Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigte Interessen) |
Wir haben auf unserer Website YouTube-Videos eingebaut. So können wir Ihnen interessante Videos direkt auf unserer Seite präsentieren. YouTube ist ein Videoportal, das seit 2006 eine Tochterfirma von Google ist. Betrieben wird das Videoportal durch YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA. Wenn Sie auf unserer Website eine Seite aufrufen, die ein YouTube-Video eingebettet hat, verbindet sich Ihr Browser automatisch mit den Servern von YouTube bzw. Google. Dabei werden (je nach Einstellungen) verschiedene Daten übertragen. Für die gesamte Datenverarbeitung im europäischen Raum ist Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow Street Dublin 4, Irland) verantwortlich.
Im Folgenden wollen wir Ihnen genauer erklären, welche Daten verarbeitet werden, warum wir YouTube-Videos eingebunden haben und wie Sie Ihre Daten verwalten oder löschen können.
Auf YouTube können die User kostenlos Videos ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen. Über die letzten Jahre wurde YouTube zu einem der wichtigsten Social-Media-Kanäle weltweit. Damit wir Videos auf unserer Webseite anzeigen können, stellt YouTube einen Codeausschnitt zur Verfügung, den wir auf unserer Seite eingebaut haben.
YouTube ist die Videoplattform mit den meisten Besuchern und dem besten Content. Wir sind bemüht, Ihnen die bestmögliche User-Erfahrung auf unserer Webseite zu bieten. Und natürlich dürfen interessante Videos dabei nicht fehlen. Mithilfe unserer eingebetteten Videos stellen wir Ihnen neben unseren Texten und Bildern weiteren hilfreichen Content zur Verfügung. Zudem wird unsere Webseite auf der Google-Suchmaschine durch die eingebetteten Videos leichter gefunden. Auch wenn wir über Google Ads Werbeanzeigen schalten, kann Google – dank der gesammelten Daten – diese Anzeigen wirklich nur Menschen zeigen, die sich für unsere Angebote interessieren.
Sobald Sie eine unserer Seiten besuchen, die ein YouTube-Video eingebaut hat, setzt YouTube zumindest ein Cookie, das Ihre IP-Adresse und unsere URL speichert. Wenn Sie in Ihrem YouTube-Konto eingeloggt sind, kann YouTube Ihre Interaktionen auf unserer Webseite meist mithilfe von Cookies Ihrem Profil zuordnen. Dazu zählen Daten wie Sitzungsdauer, Absprungrate, ungefährer Standort, technische Informationen wie Browsertyp, Bildschirmauflösung oder Ihr Internetanbieter. Weitere Daten können Kontaktdaten, etwaige Bewertungen, das Teilen von Inhalten über Social Media oder das Hinzufügen zu Ihren Favoriten auf YouTube sein.
Wenn Sie nicht in einem Google-Konto oder einem Youtube-Konto angemeldet sind, speichert Google Daten mit einer eindeutigen Kennung, die mit Ihrem Gerät, Browser oder App verknüpft sind. So bleibt beispielsweise Ihre bevorzugte Spracheinstellung beibehalten. Aber viele Interaktionsdaten können nicht gespeichert werden, da weniger Cookies gesetzt werden.
In der folgenden Liste zeigen wir Cookies, die in einem Test im Browser gesetzt wurden. Wir zeigen einerseits Cookies, die ohne angemeldetes YouTube-Konto gesetzt werden. Andererseits zeigen wir Cookies, die mit angemeldetem Account gesetzt werden. Die Liste kann keinen Vollständigkeitsanspruch erheben, weil die Userdaten immer von den Interaktionen auf YouTube abhängen.
Name: YSC
Wert: b9-CV6ojI5Y311292785-1
Verwendungszweck: Dieses Cookie registriert eine eindeutige ID, um Statistiken des gesehenen Videos zu speichern.
Ablaufdatum: nach Sitzungsende
Name: PREF
Wert: f1=50000000
Verwendungszweck: Dieses Cookie registriert ebenfalls Ihre eindeutige ID. Google bekommt über PREF Statistiken, wie Sie YouTube-Videos auf unserer Webseite verwenden.
Ablaufdatum: nach 8 Monaten
Name: GPS
Wert: 1
Verwendungszweck: Dieses Cookie registriert Ihre eindeutige ID auf mobilen Geräten, um den GPS-Standort zu tracken.
Ablaufdatum: nach 30 Minuten
Name: VISITOR_INFO1_LIVE
Wert: 95Chz8bagyU
Verwendungszweck: Dieses Cookie versucht die Bandbreite des Users auf unseren Webseiten (mit eingebautem YouTube-Video) zu schätzen.
Ablaufdatum: nach 8 Monaten
Weitere Cookies, die gesetzt werden, wenn Sie mit Ihrem YouTube-Konto angemeldet sind:
Name: APISID
Wert: zILlvClZSkqGsSwI/AU1aZI6HY7311292785-
Verwendungszweck: Dieses Cookie wird verwendet, um ein Profil über Ihre Interessen zu erstellen. Genützt werden die Daten für personalisierte Werbeanzeigen.
Ablaufdatum: nach 2 Jahren
Name: CONSENT
Wert: YES+AT.de+20150628-20-0
Verwendungszweck: Das Cookie speichert den Status der Zustimmung eines Users zur Nutzung unterschiedlicher Services von Google. CONSENT dient auch der Sicherheit, um User zu überprüfen und Userdaten vor unbefugten Angriffen zu schützen.
Ablaufdatum: nach 19 Jahren
Name: HSID
Wert: AcRwpgUik9Dveht0I
Verwendungszweck: Dieses Cookie wird verwendet, um ein Profil über Ihre Interessen zu erstellen. Diese Daten helfen personalisierte Werbung anzeigen zu können.
Ablaufdatum: nach 2 Jahren
Name: LOGIN_INFO
Wert: AFmmF2swRQIhALl6aL…
Verwendungszweck: In diesem Cookie werden Informationen über Ihre Login-Daten gespeichert.
Ablaufdatum: nach 2 Jahren
Name: SAPISID
Wert: 7oaPxoG-pZsJuuF5/AnUdDUIsJ9iJz2vdM
Verwendungszweck: Dieses Cookie funktioniert, indem es Ihren Browser und Ihr Gerät eindeutig identifiziert. Es wird verwendet, um ein Profil über Ihre Interessen zu erstellen.
Ablaufdatum: nach 2 Jahren
Name: SID
Wert: oQfNKjAsI311292785-
Verwendungszweck: Dieses Cookie speichert Ihre Google-Konto-ID und Ihren letzten Anmeldezeitpunkt in digital signierter und verschlüsselter Form.
Ablaufdatum: nach 2 Jahren
Name: SIDCC
Wert: AN0-TYuqub2JOcDTyL
Verwendungszweck: Dieses Cookie speichert Informationen, wie Sie die Webseite nutzen und welche Werbung Sie vor dem Besuch auf unserer Seite möglicherweise gesehen haben.
Ablaufdatum: nach 3 Monaten
Die Daten, die YouTube von Ihnen erhält und verarbeitet werden auf den Google-Servern gespeichert. Die meisten dieser Server befinden sich in Amerika. Unter https://www.google.com/about/datacenters/inside/locations/?hl=de sehen Sie genau wo sich die Google-Rechenzentren befinden. Ihre Daten sind auf den Servern verteilt. So sind die Daten schneller abrufbar und vor Manipulation besser geschützt.
Die erhobenen Daten speichert Google unterschiedlich lang. Manche Daten können Sie jederzeit löschen, andere werden automatisch nach einer begrenzten Zeit gelöscht und wieder andere werden von Google über längere Zeit gespeichert. Einige Daten (wie Elemente aus „Meine Aktivität“, Fotos oder Dokumente, Produkte), die in Ihrem Google-Konto gespeichert sind, bleiben so lange gespeichert, bis Sie sie löschen. Auch wenn Sie nicht in einem Google-Konto angemeldet sind, können Sie einige Daten, die mit Ihrem Gerät, Browser oder App verknüpft sind, löschen.
Grundsätzlich können Sie Daten im Google Konto manuell löschen. Mit der 2019 eingeführten automatischen Löschfunktion von Standort- und Aktivitätsdaten werden Informationen abhängig von Ihrer Entscheidung – entweder 3 oder 18 Monate gespeichert und dann gelöscht.
Unabhängig, ob Sie ein Google-Konto haben oder nicht, können Sie Ihren Browser so konfigurieren, dass Cookies von Google gelöscht bzw. deaktiviert werden. Je nachdem welchen Browser Sie verwenden, funktioniert dies auf unterschiedliche Art und Weise. Die folgenden Anleitungen zeigen, wie Sie Cookies in Ihrem Browser verwalten:
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Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von AdSimple
Sehr geehrter Teilnehmer, sehr geehrte Teilnehmerin,
wir bitten Sie, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam zu lesen, bevor Sie eine Buchung vornehmen, die mit Kosten verbunden ist. Durch Ihre Buchung akzeptieren Sie diese Bedingungen, die Ihnen vor Ihrer Anmeldung übermittelt oder auf unserer Webseite unter https://www.inlupa-select.com zugänglich gemacht werden, als verbindlichen Teil Ihres Angebots. Sobald Sie unsere Reisebestätigung erhalten, werden diese Bedingungen zum festen Bestandteil Ihres Vertrages.
Als Reiseveranstalter bietet die INLUPA select GmbH verschiedene Veranstaltungsformate und Reisen an. Ihr Vertragspartner ist dabei ausschließlich die INLUPA select GmbH. Für die Durchführung von Reiseleistungen und Events durch die INLUPA select GmbH als Reiseveranstalter gelten neben den allgemeinen gesetzlichen Regelungen auch die spezifischen Bedingungen für die Erbringung von Reiseleistungen und Events, wie in Abschnitt A unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.
In bestimmten Produktkategorien vermittelt die INLUPA select GmbH auf Anfrage Reise-, Flug-, Hotel- und andere touristische Dienstleistungen von Drittanbietern. In diesen Fällen agiert die INLUPA select GmbH nicht als Reiseveranstalter, sondern ausschließlich als Vermittler dieser Dienstleistungen. Hierbei gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sowie zusätzlich die speziellen Bedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen, wie in Abschnitt B unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben.
1. Geltungsbereich, Form
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen dieses Abschnitts A („Reisebedingungen“) gelten für alle Verträge zwischen der INLUPA select GmbH („Reiseveranstalter“) und dem oder der Abnehmer:in der jeweiligen Reiseleistungen („Teilnehmer:in“).
1.2 Die Bestimmungen dieser Reisebedingungen werden Inhalt des zwischen dem Reiseveranstalter und dem oder der Teilnehmer:in zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und der Artikel 250 und 252 des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB) und füllen diese aus.
1.3 Diese Reisebedingungen gelten nicht, wenn der oder die Teilnehmer:in keine Pauschalreise gebucht hat. Sie gelten ferner nicht für Geschäftsreisen, soweit mit dem oder der Teilnehmer:in ein Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen geschlossen wurde.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem oder der Teilnehmer:in (einschließlich Nebenabreden, Zusicherungen, Ergänzungen und Änderungen des Reisevertrages) haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen. Solche individuellen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax).
2. Zustandekommen des Reisevertrages / Haftung für Mitreisende
2.1 Der oder die Teilnehmer:in kann aus dem Eventportfolio des Reiseveranstalters Produkte aus verschiedenen Kategorien auswählen und buchen.
2.2 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der oder die Teilnehmer:in dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Pauschalreisevertrages an. Buchungen können entweder mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail.
Grundlage der Buchung, gleich auf welchem Wege sie erfolgt, sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem oder der Teilnehmer:in bei Abgabe der Buchungserklärung vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch Vereinbarung mit dem oder der Teilnehmer:in zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wurden.
2.3 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Teilnehmer oder bei der Teilnehmerin zustande.
2.3.1 Bei Buchungen, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Fax erfolgen, wird der Reiseveranstalter bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss dem oder der Teilnehmer:in eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-Mail, SMS oder Speicherkarte) übermitteln, sofern der oder die Teilnehmer:in nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das der Reiseveranstalter für die Dauer von zehn (10) Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderungen hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der oder die Teilnehmer:in innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme ausdrücklich oder durch Anzahlung erklärt.
2.5 Die Reiseanmeldung hat die vollständigen Daten aller Teilnehmer:innen zu enthalten. Sie erfolgt durch den oder die Anmelder:in auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer:innen.
Der oder die anmeldende Teilnehmer:in hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er oder sie die Buchung vornimmt, wie für seine oder ihre eigenen einzustehen, soweit er oder sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.6 Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindest- und Höchstteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nr. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Vertragsbestandteil, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
2.7 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten („SMS“) sowie Rundfunk, Telemedien, und Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziffer 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
3. Teilnahme- und Durchführungsbedingungen
3.5 Höchst- und Mindestteilnehmerzahl
3.5.1 Die maximale Teilnehmerzahl für die Veranstaltungen ist auf die in der Reiseausschreibung jeweils angegebene Zahl begrenzt. Der Reiseveranstalter ist jedoch berechtigt, im Einzelfall auch mehr Teilnehmer als die angegebene Höchstzahl zuzulassen, sofern der Gesamtzuschnitt der Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird.
3.5.2 Voraussetzung für die Durchführung der Veranstaltung ist das Erreichen der in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Ist in der Reiseausschreibung keine Mindestteilnehmerzahl angegeben, so gilt Folgendes: Voraussetzung für die Durchführung der Veranstaltung ist das Erreichen von mindestens 70% der in der Reiseausschreibung angegebenen maximalen Teilnehmerzahl. Wird die jeweilige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Veranstaltung daher innerhalb der Fristen gemäß Ziffer 9.1.1 abgesagt, wird der Reiseveranstalter die angemeldeten Teilnehmer:innen unverzüglich hierüber informieren. In diesen Fällen erhalten die Teilnehmer unverzüglich einen etwa bereits bezahlten Reisepreis erstattet.
4. Bezahlung
4.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem oder der Teilnehmer:in der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung von 80% des Reisepreises wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziffer 9.1.1 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.
Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 28. Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
4.2 Der Teilnahmepreis ergibt sich aus der Bestätigung/Rechnung. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Anzahlung und Restzahlung sind jeweils ohne Abzüge auf das auf der Rechnung des Reiseveranstalters angegebene Konto zu zahlen. Der oder die Teilnehmer:in hat die Möglichkeit, Rückgaben und Kaufabbrüche einzuleiten. Zahlungen per Sofortüberweisung sind nur in Euro möglich. Bei Überweisungen aus dem Ausland hat der oder die Teilnehmer:in die dabei entstehenden Gebühren zu tragen.
4.3 Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach der Margenbesteuerung gemäß § 25 UStG, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt. Dies bedeutet, dass in der Abrechnung die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei dem ausgewiesenen Reisepreis handelt es sich somit um einen Bruttobetrag. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass ein Vorsteuerabzug aufgrund der Margenbesteuerung nicht möglich ist.
4.4 Leistet der oder die Teilnehmer:in die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers oder der Teilnehmerin besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden oder die Kundin mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.2 Satz 2 bis 6.5 zu belasten.
4.5 Kosten für Nebenleistungen wie beispielsweise die Beschaffung von Visa u.ä. sind, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten und werden gesondert abgerechnet.
4.6 Bei Gruppenbuchungen verpflichtet sich der jeweilige Vertragspartner (buchendes Unternehmen oder buchende Person) den Reisepreis für alle Teilnehmer zu zahlen. Es werden dem Reiseveranstalter die Teilnehmerdaten spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung gestellt.
Das buchende Unternehmen/die buchende Person haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen der angemeldeten Teilnehmer und die des buchenden Unternehmens/der buchenden Person im Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung. Insoweit haftet das Unternehmen/die Person dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner.
5. Änderungen von Vertragsinhalten
5.1 Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen:
5.1.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
5.1.2 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den oder die Teilnehmer:in über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
5.1.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Teilnehmers oder der Teilnehmerin, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, ist der oder die Teilnehmer:in berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
Der oder die Teilnehmer:in hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der oder die Teilnehmer:in gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er oder sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm oder ihr eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Wenn der oder die Teilnehmer:in gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
5.2 Änderungen von Vertragsinhalten vor oder nach Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen:
Im Falle außergewöhnlicher Witterungsbedingungen und/oder die Sicherheit der Teilnehmer:innen gefährdenden – bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren – Gründen ist der Reiseveranstalter berechtigt, den Ablauf des Programms im Sinne der Sicherheit anzupassen, soweit die Anpassungen unerheblich sind.
5.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem oder der Teilnehmer:in der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
6. Rücktritt durch den oder die Teilnehmer:in vor Reisebeginn/Rücktrittskosten
6.1 Der oder die Teilnehmer:in kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten (Stornierung). Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Dem oder der Teilnehmer:in wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
6.2 Tritt der oder die Teilnehmer:in vor Reisebeginn zurück oder tritt er oder sie die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Teilnehmers oder der Teilnehmerin durch den Reiseveranstalter zu begründen sind.
Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20% des Reisepreises
ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50% des Reisepreises
ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75% des Reisepreises
ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% des Reisepreises
bei Nichtantritt oder Nichterscheinen 100% des Reisepreises
6.4 Dem oder der Teilnehmer:in bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
6.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
6.6 Das gesetzliche Recht des Teilnehmers oder der Teilnehmerin, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter sieben (7) Tage vor Reisebeginn zugeht.
7. Umbuchungen; Ersatzteilnehmer:innen
7.1 Ein Anspruch des Teilnehmers oder der Teilnehmerin nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungs-/ Reisetermins oder -ziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Teilnehmer gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
7.2 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Leistungsbeginn kann der oder die Teilnehmer:in auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter spätestens sieben (7) Tage vor Leistungsbeginn zugeht. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des oder der Dritten anstelle des angemeldeten Teilnehmers oder der angemeldeten Teilnehmerin widersprechen, wenn der oder die Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein:e Dritte:r an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers oder der angemeldeten Teilnehmerin, ist der Reiseveranstalter berechtigt, für die ihm oder ihr durch die Teilnahme des Ersatzteilnehmers oder der Ersatzteilnehmerin entstehenden Bearbeitungskosten pauschal € 50,– zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Reiseveranstalter hat dem oder der Teilnehmer:in einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten oder der Dritten Mehrkosten entstanden sind. Dem oder der Teilnehmer:in bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter durch den Eintritt des oder der Dritten entstandenen Kosten seien wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Bearbeitungspauschale und/oder weitergeleitete Kosten.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der oder die Teilnehmer:in einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem oder der Teilnehmer:in zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe ihn nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
9. Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Reisebeginn
9.1 Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
9.1.1 Für die Pauschalreise haben sich weniger Personen als die in der Reisebeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet; in diesem Fall hat der Reiseveranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.
9.1.2 Die Erfüllung von Vertragspflichten durch den Reiseveranstalter ist aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts (z.B. Bereitstellungsverbote gegenüber Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in Sanktionslisten aufgeführt sind) verboten oder nur eingeschränkt zulässig oder von der Erteilung einer behördlichen Erlaubnis abhängig, es sei denn, der Reiseveranstalter hatte von Anfang an Kenntnis vom Bestehen des Verbots, der Einschränkung oder des behördlichen Erlaubnisvorbehalts.
9.1.3 Der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
9.2 Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
9.3 Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.
10. Kündigungsrecht des Reiseveranstalters aus wichtigen Gründen
10.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der oder die Teilnehmer:in ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters die Durchführung der gebuchten Leistung nachhaltig stört oder wenn er oder sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist.
10.2 Kündigt der Reiseveranstalter aus einem der vorgenannten Gründe, so behält er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der oder die Störer:in selbst. Der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
11. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin
11.1 Reiseunterlagen
Der oder die Teilnehmer:in hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er oder sie die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
11.2 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
11.2.1 Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der oder die Teilnehmer:in Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der oder die Teilnehmer:in weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen
11.2.2 Der oder die Teilnehmer:in ist verpflichtet, seine oder ihre Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung hingewiesen. Der oder die Teilnehmer:in kann jedoch die Mängelanzeige auch einem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
11.2.3 Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
11.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will der oder die Teilnehmer:in den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, so hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
11.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen
11.4.1 Der oder die Teilnehmer:in wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von dem oder der Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen sieben (7) Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
11.4.2 Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den oder die Teilnehmer:in nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Abs. 11.4.1 innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
12. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters
12.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die
1) nicht Körperschäden sind und
2) nicht schuldhaft herbeigeführt wurden,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
12.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den oder die Teilnehmer:in erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
12.3 Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Teilnehmers oder der Teilnehmerin die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.
13. Informationen zur Geltendmachung von Ansprüchen
13.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der oder die Teilnehmer:in gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
13.2 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den oder die Teilnehmer:in hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
13.3 Die Geltendmachung kann gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen:
INLUPA select GmbH
Ahornstr. 52
74670 Forchtenberg
Geschäftsführer: Ingo Schwerdtfeger
Tel.: +49 151 15027121
E-Mail: info@inlupa-select.com
Internet: https://inlupa-select.com
Amtsgericht Stuttgart (HRB 789571)
USt-IdNr.: DE 361325602
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den oder die Teilnehmer:in über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem oder der Teilnehmer:in die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den oder die Teilnehmer:in informieren.
Wechselt die dem oder der Teilnehmer:in als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den oder die Teilnehmer:in über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der oder die Teilnehmer:in so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar:
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1 Der Reiseveranstalter wird den oder die Teilnehmer:in über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
15.2 Der oder die Teilnehmer:in ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
15.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der oder die Teilnehmer:in ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.
15.4 Der oder die Teilnehmer:in ist verpflichtet, vorgeschriebene Hygienemaßnahmen am Zielort, vor und während der Dauer der Reise einzuhalten. Dies gilt auch für Corona-Antigen-Schnelltests und PCR-Tests.
15.5 Etwaige anfallende Kosten für Hygienemaßnahmen und bei Gesundheitskontrollen am Ziel- und Heimatort sowie während der Dauer der Reise sind von dem oder der Teilnehmer:in zu tragen.
16. Datenschutz
Sämtliche personenbezogenen Daten, die der oder die Teilnehmer:in dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin werden nach den anwendbaren Bestimmungen des deutschen und europäischen Datenschutzrechts bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit den Daten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin enthält die Datenschutzerklärung des Reiseveranstalters, abrufbar unter:
https://inlupa-select.com/datenschutzerklaerung.
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
17.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem oder der Teilnehmer:in und Reiseveranstalter findet deutsches materielles Recht Anwendung. Ansprüche aus verbraucherschützenden Normen kann der oder die Teilnehmer:in nach deutschem Recht oder nach dem Recht des EU-Mitgliedstaates, in dem er/sie lebt, geltend machen.
17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand bezüglich sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse mit solchen ist Stuttgart, Deutschland.
Reiseveranstalter:
INLUPA select GmbH
Ahornstr. 52
74670 Forchtenberg
Geschäftsführer: Ingo Schwerdtfeger
Tel.: +49 151 15027121
E-Mail: info@inlupa-select.com
Internet: https://inlupa-select.com
Amtsgericht Stuttgart (HRB 789571)
USt-IdNr.: DE 361325602
1. Geltungsbereich, Vertragsbeziehungen
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen dieses Abschnitts B („Vermittlungsbedingungen“) gelten für die Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen von Drittanbietern durch INLUPA select GmbH.
1.2 INLUPA select GmbH tritt hinsichtlich der Leistungen der Drittanbieter ausschließlich als Vermittler deren jeweiliger Leistungen auf und vermittelt Verträge im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters. Zwischen dem oder der Teilnehmer:in und INLUPA select GmbH kommt im Falle der Buchung einer Reiseleistung eines Drittanbieters ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, Insoweit ergeben sich die beiderseitigen Rechte und Pflichten des/der Teilnehmers:in und INLUPA select GmbH, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, aus diesen Vermittlungsbedingungen sowie aus den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 651v BGB i.V.m. Art. 250 ff. EGBGB, §§ 675, 631 ff. BGB.
1.3 Für die Rechte und Pflichten des/der Teilnehmers:in gegenüber dem Vertragspartner (Leistungserbringer) der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen Beförderungs- oder Geschäftsbedingungen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Beschränkungen und Obliegenheiten des/der Teilnehmers:in geregelt sein. Ohne besondere Vereinbarung oder besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
2. Vertragsschluss
2.1 Auf der Website von INLUPA select GmbH kann der oder die Teilnehmer:in unter dem Menüpunkt „Kontakt“ sein/ihr Interesse an der Buchung zusätzlicher Reiseleistungen, die nicht von INLUPA select GmbH erbracht sondern durch INLUPA select GmbH vermittelt werden sollen, bekunden und INLUPA select GmbH um Vermittlung der betreffenden Reiseleistung(en) bitten. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrages durch INLUPA select GmbH kommt zwischen dem oder der Teilnehmer:in und INLUPA select GmbH der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.
2.2 Wird der Vermittlungsauftrag auf elektronischem Weg (z.B. E-Mail, Internet, Messenger-Dienste) erteilt, so bestätigt INLUPA select GmbH den Eingang des Auftrages unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrages dar.
2.3 Es wird darauf hingewiesen, dass Buchungen von Reiseleistungen im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten („SMS“) sowie Rundfunk, Telemedien, und Online-Dienste) nicht nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB), widerrufen werden können, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bestehen. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Teilnehmers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
3. Allgemeine Vertragspflichten von INLUPA select GmbH, Auskünfte, Hinweise
3.1 Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der oder die Teilnehmer:in bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch INLUPA select GmbH vorgenommen.
3.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet INLUPA select GmbH im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den oder die Teilnehmer:in. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet INLUPA select GmbH gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
3.3 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist INLUPA select GmbH nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen von INLUPA select GmbH im Rahmen gegebenenfalls abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt.
3.4 Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt INLUPA select GmbH bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der von INLUPA select GmbH zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
3.5 Sonderwünsche nimmt INLUPA select GmbH nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat INLUPA select GmbH für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die von INLUPA select GmbH an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des oder der Teilnehmers:in. Der oder die Teilnehmer:in wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.
4. Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
4.1 Sowohl den oder die Teilnehmer:in wie auch INLUPA select GmbH trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Reiseleistungen, die dem oder der Teilnehmer:in durch INLUPA select GmbH ausgehändigt wurden, insbesondere Flugtickets, Buchungsbestätigungen, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag, zu überprüfen. INLUPA select GmbH ist von dieser Verpflichtung befreit, sofern die Reiseunterlagen und sonstigen Vertragsdokumente direkt vom Leistungserbringer an den/die Teilnehmer:in übermittelt werden.
4.2 Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem oder der Teilnehmer:in nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch INLUPA select GmbH durch Übergabe in den Geschäftsräumen von INLUPA select GmbH oder nach Wahl von INLUPA select GmbH durch postalischen oder elektronischen Versand.
5. Haftung von INLUPA select GmbH und Mitwirkungspflichten des Teilnehmers/der Teilnehmerin gegenüber INLUPA select GmbH bei Mängeln der Vermittlungstätigkeit
5.1 Der oder die Teilnehmer:in hat für ihn/sie erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von INLUPA select GmbH nach deren Feststellung INLUPA select GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
5.2 Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 5.1 durch den oder die Teilnehmer:in, so gilt:
a) Unterbleibt die Anzeige des oder der Teilnehmers:in nach Ziff. 5.1 unverschuldet, entfallen seine/ihre Ansprüche nicht.
b) Ansprüche des/der Teilnehmers:in gegenüber INLUPA select GmbH entfallen insoweit, als INLUPA select GmbH nachweist, dass dem oder der Teilnehmerin ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der von dem/der Teilnehmer:in geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit INLUPA select GmbH nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den oder die Teilnehmer:in INLUPA select GmbH die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer, ermöglicht hätte.
c) Ansprüche des/der Teilnehmers:in im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 5.1 entfallen nicht
– bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von INLUPA select GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von INLUPA select GmbH resultieren,
– bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von INLUPA select GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von INLUPA select GmbH beruhen,
– bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
5.3 Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des/der Teilnehmers:in zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 5 unberührt.
5.4 Der oder die Teilnehmer:in wird in seinem/ihrem eigenen Interesse gebeten, INLUPA select GmbH auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.
6. Vergütungsansprüche von INLUPA select GmbH
6.1 Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften gilt.
6.1.1 Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften, die in der Regel keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit von INLUPA select GmbH beinhalten.
6.1.2 Die Vergütung von INLUPA select GmbH im Rahmen der Vermittlungstätigkeit erfolgt in der Regel durch von dem/der Teilnehmer:in zu bezahlenden Serviceentgelte. Die Serviceentgelte für die Vermittlungstätigkeit von INLUPA select GmbH und für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Flugbuchung ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus den dem oder Teilnehmer:in bekannt gegebenen und vereinbarten Entgelte. Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der oder die Teilnehmer:in INLUPA select GmbH eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den oder die Teilnehmer:in.
6.2 Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Reiseleistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des/der Teilnehmers:in bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch deutlich sichtbaren Hinweis von INLUPA select GmbH im Buchungsverlauf erfolgen.
6.3 Der Anspruch von INLUPA select GmbH auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung – bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den/die Teilnehmer:in bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des/der Teilnehmers:in aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des/der Teilnehmers:in wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit von INLUPA select GmbH aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
7. Zahlungen an den Drittanbieter (Leistungserbringer)
7.1 INLUPA select GmbH ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem oder der Teilnehmer:in vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten. Zahlungen für Luftbeförderungsverträge werden im Regelfall sofort bei Zugang der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig.
7.2 Zahlungsansprüche gegenüber dem oder der Teilnehmer:in kann INLUPA select GmbH, soweit dies den Vereinbarungen zwischen INLUPA select GmbH und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des oder der Teilnehmers:in als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.
7.3 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
7.4 Der oder die Teilnehmer:in kann eigenen Zahlungsansprüchen von INLUPA select GmbH (z.B. auf Serviceentgelte) nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der/die Teilnehmer:in Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn und soweit für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von INLUPA select GmbH ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder INLUPA select GmbH aus anderen Gründen gegenüber dem oder der Teilnehmer:in für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
8. Pflichten von INLUPA select GmbH bei Reklamationen des/der Teilnehmers:in gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
8.1 Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber INLUPA select GmbH gewahrt. Dies gilt auch, soweit der oder die Teilnehmer:in bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber INLUPA select GmbH als auch gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will.
8.2 Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht von INLUPA select GmbH auf die Erteilung der erforderlichen und bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.
8.3 Übernimmt INLUPA select GmbH – auch ohne hierzu verpflichtet zu sein – die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des oder die Teilnehmers:in, haftet INLUPA select GmbH für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von INLUPA select GmbH selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
8.4 Bezüglich etwaiger Ansprüche des oder der Teilnehmers:in gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von INLUPA select GmbH zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
9. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von vermittelten Reiseleistungen
INLUPA select GmbH weist den oder die Teilnehmer:in auf Folgendes ausdrücklich hin:
Der oder die Teilnehmer:in hat die Möglichkeit, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den oder die Teilnehmer:in eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung deckt üblicherweise nicht den entstehenden Schaden ab, der ihm/ihr durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
Die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen können besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des oder der Teilnehmers:in enthalten, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. INLUPA select GmbH haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen gegeben hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem oder der Teilnehmer:in hat.
10. Haftung von INLUPA select GmbH bei Mängeln oder Nichtzustandekommen der vermittelten Reiseleistung
10.1 Soweit INLUPA select GmbH eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem oder der Teilnehmer:in übernommen hat, haftet INLUPA select GmbH nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungserbringern.
10.2 INLUPA select GmbH haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem oder der Teilnehmer:in im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von INLUPA select GmbH, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
10.3 Eine etwaige eigene Haftung von INLUPA select GmbH aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten sowie die Haftung nach § 651x BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
11. Pflichten von INLUPA select GmbH bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
11.1 Bei der Vermittlung von Pauschalreisen ist INLUPA select GmbH als Reisevermittler verpflichtet, den/die Teilnehmer:in/Reisenden über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslands, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zu informieren. Dies gilt ausdrücklich nicht bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen und Einzelleistungen! In diesen Fällen unterrichtet der Reisevermittler den/die Teilnehmer:in über Einreise und Visabestimmungen nur dann, wenn ein entsprechender Auftrag ausdrücklich vereinbart worden ist oder wenn besondere, dem Reisevermittler bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem/der Teilnehmerin:in vorliegenden Angebotsunterlagen enthalten sind.
11.2 Entsprechende Hinweispflichten von INLUPA select GmbH beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus aktuellen, branchenüblichen Informationsquellen. Eine spezielle Nachforschungspflicht für INLUPA select GmbH besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht. INLUPA select GmbH kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den oder die Teilnehmer:in auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.
11.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften, gesundheitsprophylaktische Vorsorgemaßnahmen des/der Teilnehmers:in und seiner/ihrer Mitreisenden sowie für Ein- und Ausfuhrvorschriften.
11.4 Übernimmt INLUPA select GmbH entgeltlich oder unentgeltlich für den oder die Teilnehmer:in die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung der Einreiseerlaubnis als Voraussetzung für die Ein- oder Durchreise in bestimmte Länder, so gilt: Die Übernahme dieser Tätigkeit begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verpflichtung von INLUPA select GmbH zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durchreiseformalitäten oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbesondere nicht zur Visabeschaffung. Der oder die Teilnehmer:in wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endgültige Einreisegenehmigung durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes ersetzt.
11.5 Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist INLUPA select GmbH ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann INLUPA select GmbH ohne ausdrückliche Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, die INLUPA select GmbH nach den Umständen für erforderlich halten durfte, verlangen. INLUPA select GmbH kann für seine Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
11.6 INLUPA select GmbH haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht, wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von INLUPA select GmbH schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
12. Pflichten von INLUPA select GmbH im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
12.1 Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist INLUPA select GmbH auch als Reisevermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird INLUPA select GmbH dem/der Teilnehmer:in die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der oder die Teilnehmer:in unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar.
12.2 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem oder der Teilnehmer:in und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
– die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten,
– die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens,
– die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.
12.3 Dem/der Teilnehmer:in wird dringend empfohlen, sich über seine/ihre Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
13. Datenschutz
Sämtliche personenbezogenen Daten, die der oder die Teilnehmer:in INLUPA select GmbH zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin werden nach den anwendbaren Bestimmungen des deutschen und europäischen Datenschutzrechts bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit den Daten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin enthält die Datenschutzerklärung von INLUPA select GmbH, abrufbar unter: https://inlupa-select.com/datenschutzerklaerung.
14. Alternative Streitbeilegung; anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 INLUPA select GmbH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass INLUPA select GmbH nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungsbedingungen für INLUPA select GmbH verpflichtend würde, informiert INLUPA select GmbH die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. INLUPA select GmbH weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
14.2 Auf das Vermittlungsvertragsverhältnis zwischen dem oder der Teilnehmer:in und INLUPA select GmbH findet deutsches materielles Recht Anwendung. Ansprüche aus verbraucherschützenden Normen kann der oder die Teilnehmer:in nach deutschem Recht oder nach dem Recht des EU-Mitgliedstaates, in dem er/sie lebt, geltend machen.
14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand bezüglich sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vermittlungsvertrag für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse mit solchen ist Stuttgart, Deutschland.
Reisevermittler:
INLUPA select GmbH
Ahornstr. 52
74670 Forchtenberg
Geschäftsführer: Ingo Schwerdtfeger
Tel.: +49 151 15027121
E-Mail: info@inlupa-select.com
Internet: https://inlupa-select.com
Amtsgericht Stuttgart (HRB 789571)
USt-IdNr.: DE 361325602